Inhaber eines deutschen Schwerbehindertenausweis zahlen grundsätzlich nur den ermäßigten Eintritt.
Ist in dem deutschen Schwerbehindertenausweis als Zusatz das Merkzeichen "B" (Begleitung) eingetragen, zahlt eine Begleitperson grundsätzlich
keinen Eintritt.
Der Ausweis muss im Original an der Kasse vorgelegt werden.
Gleiches gilt für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen aus dem Ausland oder Inhaber des europäischen Behindertenausweises (Disability Card), der
aktuell noch nicht flächendeckend eingeführt ist. Grundsätzlich wird nur der ermäßigte Eintritt gezahlt.
Ist in den betreffenden Ausweisen die Notwendigkeit einer Begleitperson als Zusatz eingetragen, zahlt eine Begleitperson grundsätzlich keinen
Eintritt.
Der Ausweis muss im Original an der Kasse vorgelegt werden.